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   BSG, 07.12.1983 - 9a RV 40/82   

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https://dejure.org/1983,4433
BSG, 07.12.1983 - 9a RV 40/82 (https://dejure.org/1983,4433)
BSG, Entscheidung vom 07.12.1983 - 9a RV 40/82 (https://dejure.org/1983,4433)
BSG, Entscheidung vom 07. Dezember 1983 - 9a RV 40/82 (https://dejure.org/1983,4433)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kompensationsdelikte - Beleidigung und Körperverletzung - Leistungsausschluß

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 436
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54

    Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels -

    Auszug aus BSG, 07.12.1983 - 9a RV 40/82
    Gleichwohl ist es dem.Revisionsgericht gestattet, ohne weitere Ermittlungen allein aufgrund der Tatsachenfeststellung des SG die Handlungsweise des Beigeladenen als wesentliche Mitursache und damit als Ursache im Rechtssinne zu werten (BSGE 1, 150, 156 f).

    Eine Ursache ist wesentlich, wenn sie in ihrer Bedeutung und Tragweite für den Eintritt des Erfolges im Verhältnis zu den übrigen Umständen mindestens annähernd gleichwertig ist (BSGE 1, 72, 76; 1, 150, 157; 1, 268, 270; 33, 202, 20N)" Ein solches gleichgewichtiges Verhalten des Geschädigten ist dabei in der Regel nur dann als wesentlich bedeutsam für den Erfolg iS des @ 2 Abs. 1 OEG zu beurteilen, wenn es ebenso wie der rechtswidrige tätliche Angriff des Schädigers von der Rechtsordnung mißbilligt wird (BSGE 52, 281, 28h).

  • BSG, 17.11.1981 - 9 RVg 2/81

    Versagung von Entschädigung - Rechtswidriger Angriff - Notwehr - Geldbote

    Auszug aus BSG, 07.12.1983 - 9a RV 40/82
    Die Klägerin war auch berechtigt, den Anspruch des Beigeladenen im eigenen Namen geltend zu machen, zum einen, weil der Entscheidung über den Anspruch auf Opferentschädigung Tatbestandswirkung auch für den Ersatzanspruch zukommt und zum anderen, weil dieiKlägerin als zum Verfahren zugezogen gilt° Diese Grundsätze sind auch im Opferentschädigungsrecht anwendbar (Urteile des erkennenden Senats: BSGE 52, 281, 282 f: SozR 3800 5 2 Nr. 3 mwN; Urteil vom 27. Januar 1982 - 9a/9 RVg 3/81 -).

    Eine Ursache ist wesentlich, wenn sie in ihrer Bedeutung und Tragweite für den Eintritt des Erfolges im Verhältnis zu den übrigen Umständen mindestens annähernd gleichwertig ist (BSGE 1, 72, 76; 1, 150, 157; 1, 268, 270; 33, 202, 20N)" Ein solches gleichgewichtiges Verhalten des Geschädigten ist dabei in der Regel nur dann als wesentlich bedeutsam für den Erfolg iS des @ 2 Abs. 1 OEG zu beurteilen, wenn es ebenso wie der rechtswidrige tätliche Angriff des Schädigers von der Rechtsordnung mißbilligt wird (BSGE 52, 281, 28h).

  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus BSG, 07.12.1983 - 9a RV 40/82
    Eine Ursache ist wesentlich, wenn sie in ihrer Bedeutung und Tragweite für den Eintritt des Erfolges im Verhältnis zu den übrigen Umständen mindestens annähernd gleichwertig ist (BSGE 1, 72, 76; 1, 150, 157; 1, 268, 270; 33, 202, 20N)" Ein solches gleichgewichtiges Verhalten des Geschädigten ist dabei in der Regel nur dann als wesentlich bedeutsam für den Erfolg iS des @ 2 Abs. 1 OEG zu beurteilen, wenn es ebenso wie der rechtswidrige tätliche Angriff des Schädigers von der Rechtsordnung mißbilligt wird (BSGE 52, 281, 28h).
  • BGH, 10.09.1957 - 5 StR 230/57
    Auszug aus BSG, 07.12.1983 - 9a RV 40/82
    Er findet nach der Rechtsprechung auf 5 199 StGB Anwendung (BGHSt 10, 373; zustimmend Bay0bLG …
  • BSG, 23.11.1971 - 3 RK 26/70

    Körper- und Geisteszustand - Folgen einer Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 07.12.1983 - 9a RV 40/82
    Eine Ursache ist wesentlich, wenn sie in ihrer Bedeutung und Tragweite für den Eintritt des Erfolges im Verhältnis zu den übrigen Umständen mindestens annähernd gleichwertig ist (BSGE 1, 72, 76; 1, 150, 157; 1, 268, 270; 33, 202, 20N)" Ein solches gleichgewichtiges Verhalten des Geschädigten ist dabei in der Regel nur dann als wesentlich bedeutsam für den Erfolg iS des @ 2 Abs. 1 OEG zu beurteilen, wenn es ebenso wie der rechtswidrige tätliche Angriff des Schädigers von der Rechtsordnung mißbilligt wird (BSGE 52, 281, 28h).
  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 07.12.1983 - 9a RV 40/82
    last (BSGE 19, 52, 53; ZH, 25, 27; 30, 121, 123; 37, 11", 117) nicht feststellbare Tatsachen zu Lasten desjenigen, der daraus ein Recht ableiten will.
  • BSG, 27.01.1982 - 9a/9 RVg 3/81
    Auszug aus BSG, 07.12.1983 - 9a RV 40/82
    Die Klägerin war auch berechtigt, den Anspruch des Beigeladenen im eigenen Namen geltend zu machen, zum einen, weil der Entscheidung über den Anspruch auf Opferentschädigung Tatbestandswirkung auch für den Ersatzanspruch zukommt und zum anderen, weil dieiKlägerin als zum Verfahren zugezogen gilt° Diese Grundsätze sind auch im Opferentschädigungsrecht anwendbar (Urteile des erkennenden Senats: BSGE 52, 281, 282 f: SozR 3800 5 2 Nr. 3 mwN; Urteil vom 27. Januar 1982 - 9a/9 RVg 3/81 -).
  • BSG, 03.10.1984 - 9a RVg 6/83

    Unbillige Entschädigung - Ständige Gefahr - Selbstbefreiung - Selbstverantwortung

    Sie müßte nach der hier anwendbaren versorgungsrechtlichen Kausalitätstheorie eine wesentliche, dh mindestens annähernd gleichwertige Bedingung für den Erfolg geschaffen haben (BSGE U9, 10A" 105 f : SozR 3800 5 2 Nr. 1; BSGE 50, 95, 96 : SozR 3800 5 2 Nr. 2; BSGE 52, 281, 283, 28"; Urteil des erkennenden Senats vom 7. Dezember 1983 - 9a RV 40/82 : Breithaupt 198", H05); hingegen ist die strafrechtliche Ursachenlehre, auf die das SG abgehoben hat, nicht maßgebend.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2012 - L 11 VU 15/09

    Soziales Entschädigungsrecht - rechtsstaatswidrige Verwaltungsentscheidung im

    Im Einzelnen bedarf es dazu der wertenden Abwägung der in Betracht kommenden Bedingungen (vgl. BSG, Urteil vom 7. Dezember 1983 - 9a RV 40/82 - Beschluss vom 9. März 1988 - 9/9a BV 122/86 - Urteil vom 12. Juni 2001 - B 9 V 5/00 R - alle bei juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2007 - L 13 VG 6/02
    Hierbei gilt im Opferentschädigungsrecht wie im Versorgungsrecht nach dem BVG für die Wahrscheinlichkeit die Kausalität der wesentlichen Bedingung (BSG, Urt. v. 7.11.1979 - 9 RVg 2/78 - , BSGE 49, 104 (105) = ">2%20OEG%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3800 § 2 OEG Nr. 1; Urt. v. 7.12.1983 - 9 a RV 40/82 -, MDR 1984, 436 = VersBea 1984, 39 = Breithaupt 1984, Nr. 104, S. 405 (407) m. w. Nachw.; Zellner, in: Kunz/Zellner, OEG, 4. Auflage 1999, Rdn. 35 zu § 1).

    Dies bedeutet, dass eine Ursache dann wesentlich (wahrscheinlich) ist, wenn sie in ihrer Bedeutung und Tragweite für den Eintritt des Erfolgs, also die Gesundheitsbeschädigung, im Verhältnis zu den übrigen Umständen zumindest annähernd gleichwertig ist (BSG, Urt. v. 7.12.1983, aaO).

  • LSG Hamburg, 31.05.2016 - L 3 VE 6/14

    Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG); Anerkennung eines

    Dieses Erfordernis besagt vielmehr, dass im Hinblick auf die Feststellung eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs weder die Verwaltungsbehörde noch die Sozialgerichte an das Ergebnis des Strafverfahrens gebunden sind (vgl. die Urteile des BSG vom 07. Dezember 1983 - 9a RV 40/82, sowie vom 25. Juni 1986 - 9a RVg 2/84 - jeweils Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2009 - L 10 VG 12/07
    Dementsprechend hat auch das BSG bei einer einfachen Körperverletzung eine vorausgegangene Beleidigung als Leistungsausschließungsgrund angesehen, weil der Verletzte mit dieser Reaktion nach alltäglicher Erfahrung habe rechnen müssen (BSG, Urteil vom 07. Dezember 1983 - 9a RV 40/82 - SozR 3800 § 2 Nr. 4).
  • LSG Hessen, 09.09.1999 - L 5 VG 691/95

    Geltendmachung einer Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) wegen

    Von dieser mehrgliedrigen Kausalkette muss jedes Glied für sich nachgewiesen sein und es muss ein kausaler Zusammenhang zwischen schädigendem Vorgang, der Gesundheitsschädigung und der Gesundheitsstörung gegeben sein (Wilke-Sailer, Soziales Entschädigungsrecht, 7. Aufl., § 1 OEG Rdz. 11; BSG, Urteil vom 07. Dezember 1983 - 9a RV 40/82 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1998 - L 10 VG 43/96

    Hinterbliebenenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG);

    Eventuell bei C. vorliegende Schuldausschließungsgründe, wie zum Beispiel Putativnotwehr, sind nicht zu prüfen, denn der nach dem OEG geltend gemachte Anspruch setzt ein schuldhaftes Handeln des Schädigers nicht voraus (Bundestagsdrucksache 7/2506; BSG, Urteil vom 07.12.1983 - 9a RV 40/82 - in: SozR 3800 § 2 OEG Nr. 4).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2016 - L 10 VE 10/14
    Im Opferentschädigungsrecht gilt nämlich ebenso wie im Versorgungsrecht die Kausalitätstheorie der wesentlichen Bedingung (vergleiche BSG Urteil vom 7. Dezember 1983 - 9a RV 40/82 = SozR 3800 § 2 Nr. 4; Rademacker in Knickrehm, Gesamtes Soziales Entschädigungsrecht, § 1 OEG Rn. 92).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2009 - L 10 VG 17/07
    Zwar ist der Senat in seiner rechtlichen Beurteilung des Geschehens nicht an die rechtskräftig gewordene Beurteilung des Strafgerichts gebunden (vgl. BSG, Urteil vom 07.12.1983 - 9a RV 40/82 - SozR 3800 § 2 Nr. 4; Urteil vom 28. April 1999 - B 9 VG 7/98 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2010 - L 13 VG 11/05
    Es kann nicht mit der im Recht der Opferentschädigung geltenden hinreichenden Wahrscheinlichkeit im Sinne der versorgungsrechtlichen Kausalitätslehre der wesentlichen Bedingung (BSG, Urteil vom 7. Dezember 1983 - Az.: 9a RV 40/82, Rn. 18; Urteil vom 23. April 2009 - Az.: B 9 VG 1/08 R, Rn. 32 - zitiert nach juris) festgestellt werden, dass die vor der Klägerin geltend gemachten Leiden auf psychiatrischem Fachgebiet wesentlich ursächlich oder auch hier teilursächlich auf die Gewalttat vom 20. Februar 2002 zurückzuführen sind.
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